Information zum Datenschutz bei Fotos und Videoaufnahmen, Recht am Bild
Wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesstätte ist die Beobachtung und Dokumentation der Bildungs- und Lernprozesse des Kindes nach Maßgabe der Konzeption und unter Beachtung des Datenschutzes. Hierzu gehört auch, dass im Rahmen der pädagogischen Arbeit Fotos und Videoaufnahmen des Kindes gemacht und gemeinsame Aktivitäten dokumentiert werden.
Ebenso gehört zur pädagogischen Arbeit in der Kindertagesstätte, dass Kinder im Rahmen der Medienerziehung entsprechend ihrem Entwicklungsstand in Projekten selber Fotos und Videoaufnahmen machen und dabei nicht nur den technischen Umgang mit den Medien, sondern auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte einüben.
- Die Eltern haben das Recht auf Auskunft und Einsicht in die von Ihrem Kind gemachten Fotos und Videoaufnahmen. Soweit es sich um Einzelaufnahmen ihres Kindes handelt, haben sie ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und Löschung (Art. 18 und Art. 17 DS-GVO).
- Die Weitergabe von internen Aufnahmen an Dritte ist der Kindertagesstätte ohne die ausdrückliche Einwilligung der Eltern verboten.
- Eine Veröffentlichung von Fotos/Video auf der Kita-Homepage erfolgt ebenfalls grundsätzlich nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten.
- Ohne Einwilligung der Betroffenen können gem. § 23 Kunsturhebergesetz Fotos veröffentlicht werden, wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der das Ereignis im Vordergrund steht.
- Die Eltern stellen ihrerseits sicher, dass selbst gefertigte oder ihnen überlassene Foto- und Videoaufnahmen aus der Kita mit anderen Kindern oder sonstigen Personen (Eltern, Erzieherinnen etc.) nicht ohne deren ausdrückliches Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Das Recht am Bild bleibt unberührt.