Notfallplan

Um eine gute pädagogische Betreuung der Kinder in unserer Kita zu gewährleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplans/Arbeitsalltag auch „schwierigen“ Zeiten Beachtung finden.

 

Durch das Fehlen mehrerer pädagogischen Fachkräfte durch evtl.:

  • Urlaub
  • Fortbildung
  • Krankheit
  • Ergeben sich Engpässe in der Kontinuität der Tagesabläufe.

Die Rituale, die den Kindern Sicherheit und Vertrauen geben, stehen in diesen Zeiten nur vermindert zu Verfügung. Das bedingt einige Konsequenzen, die in der päd. Arbeit mit den Kindern Auswirkungen haben.

 

Diese sind unter anderem:

  • Minderung / Wegfall von Teilen des päd. Angebots. (z.B. Projektgruppen, Ausflüge, …)
  • Aufbau von Überstunden einiger Mitarbeiter/innen, heißt Mitarbeiter/innen bekommen in diesen Fall, bei Pausenzeitreduzierung, diese als Arbeitszeiten gezählt.
  • Überstundenabbau in „Kinderarmen Zeiten“
  • Urlaubssperre für neuen Urlaub in dieser Zeit des Personalengpasses
  • Verschiebung von Dienstzeiten der Mitarbeiter/innen (Vor -Nachmittagszeiten z.B. Teilzeitkräfte)
  • Wegfall von Vorbereitungszeiten, Leitungszeiten der stellv. Leitung und im Nachgang auch der Leitungszeiten der Leitung für Dinge die aufzuschieben sind.
  • Bereichs- und Gruppenzusammenlegung
  • Wegfall von vielleicht schon gebuchten Fortbildungsangeboten, auch wenn dem Träger dadurch Kosten entstehen
  • Verschiebung von Pausen
  • Öffnungszeitreduzierung
  • Notgruppen
  • Schießung der Einrichtung

Begriffserklärung und Empfehlungen

Unterscheidung Aufsichtspflicht und Auftrag der Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen

  1. Den für den Auftrag der Kindertageseinrichtungen zur Erziehung und Bildung (vgl. §22 SGB VIII) erforderlichen Voraussetzungen,
  2. Der Sicherstellung des für das Kindeswohl erforderlichen Mindestpersonalschlüssel (vgl. §34 (1)1. HKJGB bzw. §§2+4 LVO RLP
  3. Der Gewährleistung der Aufsichtspflicht (vgl. §832 BGB).

Diese werden geregelt durch:

  1. Den vom Träger bzw. Trägerverband in Abstimmung mit dem zust. Jugendamt festgesetzten Personalschlüssel.
  2. Die Mindestpersonalbemessung nach der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetz (RLP) und
  3. Die Reglung des für die Gewährleitung der Aufsichtspflicht zuständigen Träger für das von ihm hierfür eingesetzte Personal

Für unser Haus gelten aufgrund des Konzeptes folgende Grundsätze:

  • Außerhalb der Ferienzeit dürfen nur 2 – 3 Personen in Urlaub oder auf Fortbildung gehen. Hierbei muss abgeklärt sein, welche Personen auf Abruf zu erreichen sind
  • Praktikanten und Personen über dem Stellenplan, sind nicht im Notfall zu berücksichtigen. Sie können aber zu Aufrechterhaltung der Kita mit einbezogen werden.
  • Bei voller Belegung der Kinderzahlen muss jeder Bereich/ Gruppe über die gesamte Kernzeit besetzt sein
  • Bei 6 Gruppen/Bereichen heißt das, das bei weniger als 12 Personen Fachpersonal, die Vollzeit arbeiten können, die Öffnungszeit auf max. 8h pro Tag verringert werden muss.
  • Ebenso können in dieser Zeit keine extra Angebote z.B. Ausflüge stattfinden.
  • Bei überwiegendem Fehlen von Vollzeitkräften z.B. Krankheit und Fortbildung, kann die Kita kurzfristig ab 14:00 Uhr geschlossen werden wenn,
  1. a) keine Teilzeitkräfte den Dienst kurzfristig übernehmen können
  2. b) wenn aus Erfahrung schon weniger Kinder kommen z.B. Ferienzeit
  3. c) es keine Teilzeitkräfte den Dienst gibt, die den Dienst übernehmen können
  • die Leitung und die stellv. Leitung dürfen nicht gleichzeitig in Dauerurlaub (1 – 3 Wochen) gehen
  • die Leitung oder stellv. Leitung auch im Urlaub, Krankheit, Fortbildung angerufen werden kann ( es ist bekannt wer angerufen kann oder angerufen werden soll)
  • fehlt das gesamte Krippenpersonal, dürfen die Ü2 Kinder in der Kita mitlaufen. Die Kinder unter 2 Jahren müssen dann zu Hause bleiben.

Folgende Maßnahmen sollen vorbeugend geprüft und umgesetzt werden, um im Bedarfsfall schnell handlungsfähig zu sein.

Der Notfallplan ist in mehrere Stufen eingeteilt.

 

1. Stufe

Fehlen von bis 1 – 3 päd. Fachkräften durch unvorhergesehene Krankheit muss am selbigen Morgen durch die Leitung bzw. stellv. Leitung geklärt werden:

1.1.: Wie viele Fachkraftstunden fallen für welchen Zeitraum aus?

1.2.: Sind Frühdienst, Spätdienst, Mittagessensdienst oder Pausen betroffen und wer übernimmt die        Aufgaben der Erzieher/in?

1.3.: bei Krankheit einer Vollzeitkraft kann es zu Verschiebungen der Dienstzeiten der Teilzeitkräfte und zum Aufbau von Überstunden der vertretenden Mitarbeiter/innen  kommen.

1.4.: Wer kann aus dem Urlaub geholt werden, da er/sie seine Abrufbarkeit angekündigt hat.

 

2. Stufe

Bei Fehlen ab 4 – 7 päd. Fachkräfte durch Krankheit, Urlaub oder geregelter Fortbildung

Tritt Punkt 1.1. bis 1.3. in Kraft sowie:

2.1.: Die Leitung und die Stellvertretung sind befugt, dass sie zur Aufrechterhaltung des Betriebes, wenn nötig ab dem ersten Tag Vertretungskräfte einzusetzen. Sie informiert den Träger der Kita, den Vorsitzende/n des Elternausausschuss per Telefon oder Mail. Informiert VG-Rhein-Selz (Personalabteilung) über den Bedarf von Vertretungskräften. Steht keine Vertretungskraft zu Verfügung darf auch ein Mitarbeiter über eine Zeitarbeitsfirma in Anspruch genommen werden.

2.2.: Ist keine Vertretungskraft sofort verfügbar, muss evtl. die Öffnungszeit reduziert werden, ggf. muss wird eine Notgruppe errichtet werden.

2.3.: Neue Urlaubswünsche können in dieser Zeit nicht berücksichtigt werden.

2.4.: Wenn möglich werden die Kinder aus verschiedenen Bereichen zusammen gelegt.

Hier darf die normale Gruppengröße nicht überschritten werden.

Wenn U3-Kinder anwesend sind, darf die Gruppengröße nur 20 Kinder betragen.

 

3. Stufe

Beim Fehlen ab 8 – 10 päd. Fachkräften:

3.1.: werden mehrere Vertretungskräfte von außen angefordert. Siehe Punkt 2.1.

3.2.: sind keine Vertretungskräfte verfügbar und auch keine Zusammenlegung in einer Gruppe möglich, wird entweder eine Hausnotgruppe (Kiga-Krippe) eingerichtet bis max. 40 Kinder und

mind. 4 päg. Fachkräften.

3.3.: Ist dies auch nicht möglich wird die Einrichtung vorübergehend geschlossen. (Eltern werden per Rundruf informiert)

3.4.: Personal das dann noch zur Verfügung steht hat folgende Aufgaben und Optionen:

 

Verpflichtend:

3.4.1.: – Desinfektion der gesamten Einrichtung inkl. Mobiliar ( 1- 2 Tage)

3.4.2.: – Aufräumen von: Schränken, Materialräumen, Vorratsräumen, Bücherraum, Spieleraum, …

 

Optional:

4.4.3.: – Vorbereitungsaufgaben für Bezugskinder, Vorbereitungsaufgaben für Projekte.

3.4.4.: – Weiterführen, Ausarbeiten, Überarbeiten von Aufträgen aus der Konzeption

3.4.5.: – Lesen von Fachliteratur

3.4.6.: – Urlaub oder Überstunden abbauen

Alle diese Aufgaben und Optionen müssen dokumentiert werden im Arbeitsnachweis/Monatszettel und Teambuch.

Hierüber muss der Träger, der Elternausschussvorsitz, die Fachberatung Fr. Engel, die Fachbereichsleitung  der VG Fr. Fischer-Raquet, Landesjugendamt Fr. Knobloch, Kreisjugendamt Fr. Gallon, informiert werden.

 

Der Notfallplan muss jedes Jahr neu überprüft werden, da sich der Personalschlüssel durch Veränderungen der Kita ändern kann.

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