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Das Gesetz regelt, dass bestimmte Vorgänge und Tatsachen, die sich auf den Verein beziehen, im Vereinsregister vermerkt werden. Einzutragen sind vor allem der Name und der Sitz des Vereins, der (vertretungsberechtigte) Vorstand, etwaige besondere Regelungen zur Vertretung des Vereins und die Auflösung des Vereins. Darüber hinaus sind alle Satzungsänderungen und Änderungen des (vertretungsberechtigten) Vorstandes zum Register anzumelden.